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Essen
26. April 2024
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Mehrwegangebots-Pflicht in Essen: Neue Regeln bei der Außer-Haus-Gastronomie

Seit dem 1. Januar 2023 sind die §§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) vom 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Seitdem müssen gastronomische Betriebe Mehrweg-Alternativen anbieten, wenn sie Speisen und Getränke Außer-Haus verkaufen, wie zum Beispiel Mehrwegbecher für Heißgetränke oder Mehrwegboxen für Speisen. Die Mehrwegangebots-Pflicht gilt sowohl für Unternehmen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen, sowie für Restaurants, Bistros, Cafés aber auch Imbisse oder Kantinen. Kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmeter und bis zu fünf Beschäftigten sind davon ausgenommen.

18. Januar: Info-Veranstaltung der Stadt Essen

Die Stadt Essen informiert Gastronomiebetriebe über die Neuerung des Verpackungsgesetzes und klärt über die verschiedenen Mehrwegsysteme auf. Dafür gab es im letzten Jahr bereits verschiedene Informationsveranstaltungen des Umweltamts der Stadt Essen in Zusammenarbeit mit der Initiative „Gemeinsam für Stadtwandel“ und den Raumbotschaftern. Die nächste Veranstaltung in diesem Jahr findet online am Mittwoch, 18. Januar, in der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr, statt und bietet die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen und offene (Rechts-)Fragen zu klären. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen, zur Mehrwegangebots-Pflicht und zu den verschiedenen Systemanbietern finden Interessierte unter www.essen.de/mehrweg

Foto: Moritz Leick /Stadt Essen

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