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29. April 2024
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Die „Ampel“ hat den Bundestag erstmalig verkleinert

Der Bundestag stellt derzeit rund 736 Abgeordnete. Ein Rekordhoch. Damit diese Zahl nicht ins Unermessliche steigt, wird die Zahl der Mandate künftig fest auf 630 begrenzt. Die 299 Wahlkreise und die zweite Stimme bleiben bestehen. Das hat der Bundestag gestern in 2./3. Lesung beschlossen.

SPD-MdB Dirk Heidenblut: „Ein historischer Tag“

„Es ist ein historischer Tag. Zum ersten Mal in der Geschichte schrumpft das Parlament sich selbst. Mit 736 Sitzen sind so viele Abgeordnete wie noch nie zuvor im Bundestag vertreten. Abgeordnete bestimmen heute, dass es sie künftig eventuell nicht mehr geben wird“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut aus Essen, der die Verkleinerung des Parlaments begrüßt. Künftig können Direktkandidaten weiterhin mit der Erststimme in den Wahlkreisen gewählt werden. Anders als bisher erhalten Kandidaten aber nur ein Mandat, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Gewinnt eine Partei also mehr Wahlkreise direkt als prozentual durch die Zweitstimme vorgesehen, gehen jene Kandidaten mit dem schlechtesten Ergebnis leer aus. Auch fällt die Grundmandatsklausel künftig weg, sodass Parteien, die an der 5 %-Hürde scheitern, aber drei Direktmandate hätten, künftig nicht mehr einziehen können. „Mit der Wahlrechtsreform setzen wir ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um und sorgen gleichzeitig dafür, dass wir uns der ursprünglichen Regelgröße des Bundestags wieder annähern. Mit der Wahlrechtsreform soll ein unkontrolliertes Anwachsen des Bundestags vermieden werden. Die Reform soll ab 1. Januar 2026 zur Bundestagswahl 2029 in Kraft treten“, erklärt Heidenblut.

 

 

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