SPD-Bundestagsabgeordneter Dirk Heidenblut: „Ein Grund(gesetz) zum Feiern!“

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In diesem Jahr zelebrieren wir das 75-jährige Jubiläum unseres Grundgesetzes, dem Fundament unserer Demokratie. Das lange Bestehen unseres Grundgesetzes ist nicht nur ein Anlass für Feierlichkeiten, es erinnert uns auch daran, was dieser Verfassung vorangegangen ist und warum die Menschenwürde als höchstes Gut aufgeführt ist. Um diese Errungenschaft der Demokratie würdig zu feiern, wird am 23. Mai ein Staatsakt in Berlin begangen. „In einer Zeit, in der demokratische Werte weltweit herausgefordert werden, bildet das Grundgesetz seit 75 Jahren den Nährboden unserer Demokratie. Die globalen Entwicklungen zeigen, dass die Achtung der Menschenwürde, Freiheit und des Friedens keine Selbstverständlichkeit ist. Für eine starke und wehrhafte Demokratie braucht es das Engagement und die Beteiligung aller Bürger“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Um die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, findet im Anschluss an den Staatsakt zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes über mehrere Tage hinweg ein Demokratiefest statt. „Es sind auch gerade Aktionen wie das jetzt anstehende Demokratiefest, mit denen wir den Menschen zeigen, dass sie in unserer Demokratie einen Platz haben, um sich einzubringen“, erklärt Heidenblut. Das im Jahre 1949 verfasste Grundgesetz markiert den Beginn von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit und damit das Ende der barbarischen NS-Herrschaft. Auch international hat die deutsche Verfassung ein hohes Ansehen. So nahmen Staaten wie Spanien oder Südkorea die im Grundgesetz enthaltenen Prinzipien der rechtsstaatlichen Demokratie zum Vorbild.