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Essen
23. April 2024
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Außengastronomie: Stadt Essen fordert weiterhin nur die Hälfte der Gebühren

Bereits 2020 hatte sich der Rat der Stadt Essen dafür ausgesprochen, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie um 50 Prozent zu reduzieren sowie die Möglichkeit zur Erweiterung der Außengastronomie vereinfacht. Heute (24.08.) sprach sich der Rat der Stadt Essen für eine Verlängerung dieses der Corona-Pandemie geschuldeten Vorgehens bis Ende Februar 2023 aus. Nötig wurde die Entscheidung, da die aktuellen Regelungen Ende September auslaufen würden.

Demnach werden auch ab dem 1. Oktober die 50-prozentige Reduzierung der Sondernutzungsgebühren sowie das praktizierte vereinfachte Verfahren zu Erweiterung der außengastronomischen Bereiche fortgeführt. Da Außengastronomie in den Wintermonaten aufgrund der Witterungsbedingungen häufig gar nicht betrieben wird, wird – wie bereits im zurückliegenden Winter – eine Inanspruchnahme von Parkplatzflächen für den Winter nicht zugelassen. Dies gilt für die Zeit zwischen November 2022 bis Februar 2023. Welche Regelungen im Anschluss gelten sollen, werden die zuständigen Gremien voraussichtlich nach der Winterpause entschieden. Archivfoto: Janz

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