Wahlrechtsreform – der Bundestag wird kleiner: Kai Gehring (Grüne) findet das gut

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Wahlrechtsreform: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe bestätigt dauerhafte Verkleinerung des Bundestags. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform erklärt Kai Gehring, grünes Mitglied im Bundestag für Essen: „Die Verkleinerung des Bundestags ist ein großer Erfolg und die Wesenskerne der Ampel-Wahlrechtsreform haben dank des Urteils aus Karlsruhe Bestand. Die Reform des Wahlrechts war lange überfällig, um den Bundestag dauerhaft zu verkleinern und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verkleinerung des Parlaments und die Deckelung der Sitze mit seinem heutigen Urteil bestätigt. Der Bundestag wird künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen haben, das sind über 100 Abgeordnete weniger als derzeit und das Risiko noch größerer XXL-Bundestage wird gebannt. Mit dem Wegfall der komplizierten Überhang- und Ausgleichsmandate schließen wir endgültig aus, dass der Bundestag weiter anwächst. Das neue Wahlrecht stärkt das Prinzip der Verhältniswahl, wodurch Parteien nach ihrer jeweiligen Stärke am Wahltag in den Bundestag einziehen. Diese Nachricht aus Karlsruhe zeigt, dass es richtig war, dass wir Grünen diese Wahlrechtsreform in den vergangenen Jahren konstruktiv vorangebracht und trotz zwanzigjähriger CSU-Blockade beschlossen haben. Unser Ziel war immer ein gerechteres, faires Wahlrecht. Die Wesenskerne der Reform, die das Bundesverfassungsgericht heute bestätigt hat, haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien, also auch auf uns selbst. Dass mit dem Urteil des Gerichts die Grundmandatsklausel in Kombination mit der Fünf-Prozent-Hürde für die nächste Wahl erhalten bleibt, ist nachvollziehbar. Mit der Entscheidung aus Karlsruhe herrscht nun Klarheit für die anstehende Bundestagswahl am 28. September 2025.“