SPD-MdB Dirk Heidenblut: „Cannabisgesetz ist der Startschuss für eine neue Drogenpolitik“

647

Es ist aus Koalitionssicht ein Meilenstein in der Drogen- und Suchtpolitik. Der Deutsche Bundestag hat das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung beschlossen und damit einen Paradigmenwechsel der Cannabispolitik eingeleitet: Weg von der Verbotspolitik hin zu einer Neuausrichtung. Im Fokus stehen der Gesundheitsschutz sowie der Kinder- und Jugendschutz, gleichzeitig sollen der Schwarzmarkt eingedämmt, Qualitätsstandards eingehalten sowie die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Cannabiskonsumierenden beendet werden.

Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz

„Bislang werden Cannabiskonsumierende stigmatisiert, kriminalisiert und auf dem Schwarzmarkt mit gesundheitsschädlichen Stoffen versorgt, deren Inhalt sie nicht einmal kennen. Das hat nun ein Ende. Wir verabschieden nun eine moderne und vernünftige Drogenpolitik, die Konsumierende vor verunreinigten Substanzen schützt, durch Kampagnen aufklärt und sie präventiv begleitet“, sagt der SPD-Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik, Dirk Heidenblut. In diesem Zuge ist es Heidenblut besonders wichtig, dass der Gesundheits-, Kinder- wie Jugendschutz im Vordergrund steht. Das Gesetz ermöglicht u. a. den gemeinschaftlichen Anbau in sogenannten Cannabis Social Clubs unter konkreten Auflagen, den Eigenanbau unter bestimmten Voraussetzungen sowie den straffreien öffentlichen Besitz von 25g Cannabis. Für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr wird eine Grenzwertkommission des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März 2024 einen gesetzlichen Grenzwert festlegen. Außerdem wird Cannabis künftig nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz sein, was laut Heidenblut eine Verbesserung für Cannabispatienten und -patientinnen bedeutet. Dirk Heidenblut: „Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir schon seit Jahren um eine Veränderung in der bisherigen Drogenpolitik und für die Selbstbestimmung der Cannabiskonsumierenden gekämpft. Heute endlich ist es uns gelungen, diesen bedeutenden Schritt zu gehen.“ Mit dem Beschluss des Cannabisgesetzes wird der erste Schritt der Legalisierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, umgesetzt. Das Cannabisgesetz kann nun zum 1. April in Kraft treten. Als nächster Schritt soll das Gesetz zu Säule 2, nämlich die Einführung von Modellprojekten, folgen.