Im Eilverfahren zwischen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der Stadt Essen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat das Gericht heute den Beschluss gefasst, dass die Stadt Essen die Grugahalle für den geplanten Bundesparteitag zur Verfügung stellen muss, ohne hierfür eine Selbstverpflichtungserklärung zur Verhinderung von strafbaren Meinungsäußerungen zu verlangen. Das teilt das Stadtpresseamt mit.
Redaktion: 0177/7059805 · redaktion@mein-kurier.ruhr Anzeigen: 0177/7059805 · anzeigen@mein-kurier.ruhr Zustellung: zustellung@mein-kurier.ruhr