Nahversorgungszentrum in Essen-Freisenbruch: Investor hat unterschrieben, Bauantrag wurde gestellt

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Seit Jahren liegt der Bau des neuen Einkaufszentrums in Freisenbruch, „Quartier am Hellwg“, hinter den Planungen zurück. Die Renaturierung des Eibergbaches und Bergbauschäden, wohl auch Fehler bei den Ausschreibungen, verzögerten das Projekt. Vor allem: Es gab keine Unterschrift eines Bauträgers, der das „Ding“ dann auch umsetzen will.

Luca Ducree

Das hat sich laut Informationen aus der heutigen Ratssitzung geändert. So wird vermeldet: Nach zähen und zeitintensiven Verhandlungen zwischen der Stadt Essen und dem Investor LIST konnte nunmehr der finale Durchbruch erzielt werden. Am 19. September ist endlich der Kaufvertrag über das Investorengrundstück unterzeichnet worden. Zeitgleich hat der Investor auch bereits den Bauantrag beim Bauordnungsamt digital eingereicht. Damit wurden die zentralen Schritte zur Realisierung des Nahversorgungszentrums vollzogen.

Ziel des Neubauprojektes: 2028

Parallel zum Bau des Einkaufszentrums wird der Neuausbau des Verkehrsknotens Bochumer Landstraße/Sachsenring durch die Stadt Essen erfolgen. Stadt und Investor haben sich hierbei auf eine enge Koordinierung der beiden Vorhaben auf Grundlage eines Rahmenterminplans verständigt. Nach aktueller Planung sollen beide Maßnahmen bis Ende 2028 abgeschlossen sein.

Wohnraum-Aufstockung soll möglich bleiben

Dazu sagt CDU-Ratsherr Luca Ducree: „Nach Informationen aus der Ratssitzung wurden im jetzt geschlossenen Kaufvertrag auch verschiedene weitergehende Regelungen getroffen. So ist das Einkaufszentrum so zu konzipieren, dass eine spätere Aufstockung für Wohnraum möglich bleibt. Auch die nächsten Meilensteine wurden bereits festgelegt. Der erforderliche Abbruch der Gebäudereihe Bochumer Landstr. 354-356 soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Direkt im Anschluss, Anfang 2026, beginnt dann der Straßenbau. Der Baubeginn für das Einkaufszentrum erfolgt spätestens drei Monate nach Erteilung der Baugenehmigung; die Fertigstellung ist innerhalb von 24 Monaten vorgesehen.“