Ein Ehrenamt auszuüben, bedeutet Verantwortung für die Stadtgesellschaft zu übernehmen. Die Stadt Essen sucht Bürger, die bereit sind, diese Verantwortung mit einer Tätigkeit im Schiedsamt für den Stadtbezirk VII (Steele, Kray, Freisenbruch, Horst, Leithe) zu übernehmen. Aufgabe einer Schiedsperson ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befasst sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden. Schiedsperson kann werden, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 75 Jahre ist, in dem zuständigen Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (Vorlage eines Führungszeugnisses) besitzt. Sie wird für fünf Jahre von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung gewählt (Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW). Bewerbungen laufen über das Rechtsamt der Stadt. Das jeweils zuständige Amtsgericht prüft die Rechtmäßigkeit der Wahl, vereidigt die neu gewählte Schiedsperson und führt die Dienstaufsicht. Die Stadt trägt die Sachkosten des Schiedsamtes. Weitere Informationen finden Interessierte beim BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) unter www.schiedsamt.de oder im Rechtsamt unter Tel.: 0201 88-30310.
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