- Die Stadt bittet darum, auf das Zünden von Feuerwerk zu verzichten, insbesondere um Unfälle und Belastungen der Krankenhäuser zu vermeiden.
- Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft und ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar ohne Genehmigung von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden.
- Reste von Feuerwerkskörpern gehören in den Restmüll, dürfen nicht brennen oder glimmen, und Hinweise des Herstellers sind zu beachten. Foto: Stadt Essen / Brochhagen
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