Energieausweis ist Pflicht – EXPERTEN-RAT des Immobilien-Fachmanns Uwe Lehn

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Bereits seit 2009 gibt es bundesweit den Energieausweis, der seinerzeit auf Gesetzesgrundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeführt wurde. Nach strengeren Regelungen durch eine umfassende Novelle im Mai 2014 ist die Energieeinsparverordnung im Oktober 2020 in das heutige Gebäudeenergiegesetz (GEG) übergegangen. Trotz langjähriger, klarer Reglungen gibt es immer wieder Unklarheiten, die hohe Ordnungsgelder von bis zu 15.000 Euro zur Folge haben können. Ein häufiges Beispiel: „Als Privatanbieter brauche ich keinen Energieausweis“. Falsch und ggfs. teuer, denn beim Verkauf oder bei Vermietung einer Wohn- oder auch Gewerbeimmobilie ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben, bis auf sehr wenige Ausnahmen (z. B. Baudenkmäler).

Ordnungsgeld von bis zu 15.000 Euro

Die relevantesten Daten des Energieausweises (insbesondere Energiekennwert, Baujahr, Effizienzklasse) sind bereits in Inseraten anzugeben, spätestens bei Besichtigung ist einem Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert der Energieausweis mindestens zur Ansicht zu geben. Die Erstellung von Energieausweisen erfolgt durch zertifizierte Energieberater. Häufig sind dies lokale Heizungsfachbetriebe, Schornsteinfegermeister oder Bauingenieure, auch Energieversorger bieten ihre Dienstleistungen an. Alternativ gibt es auch verschiedene Onlineportale, die der Eigentümer nutzen kann. Allerdings sollte er dann beachten, ob der Onlineanbieter tatsächlich nach aktuellen Vorschriften zertifiziert ist und dass bei etwaigen Fehlangaben bei der Ausweiserstellung haftet.

Zwei Energieausweisarten

Zu unterscheiden sind zwei Energieausweisarten. Einfach und günstiger ist der Verbrauchsausweis, der auf den realen Verbrauchsdaten einer Immobilie basiert, während für den aufwändigeren Bedarfsausweis bauliche Faktoren wie Mauerstärke, Wärmedämmung oder Qualität der Fenster einberechnet werden. Ergebnis ist immer eine Klassifizierung, die den Endenergiebedarf einer Immobilie beziffert und in den heutigen Energieausweisen von a+ bis H klassifiziert.
Wichtiger Hinweis: Die Klassifizierungen resultieren aus komplexen Berechnungen, geben letztlich aber keine verbindliche Auskunft über die tatsächlichen Heizkosten einer Immobilie. Diese sind letztlich vor allem vom persönlichen Heiz- und Lüftungsverhalten des Bewohners abhängig. Gültig sind Energieausweise übrigens immer genau zehn Jahre, in denen sie jederzeit für Verkaufs- oder Vermietungsfälle erneut genutzt werden können.